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Rechte und Pflichten bei Arbeitslosigkeit

 

Sie sind arbeitslos geworden und haben dies Ihrer Wohngemeinde oder dem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) bereits gemeldet? Dies sind Ihre Rechte und Pflichten bei Arbeitslosigkeit.

Rechte einer arbeitslosen Person

  • Stellen Sie sicher, dass die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten wurde. Bestehen kein schriftlicher Arbeitsvertrag und kein Gesamtarbeitsvertrag, so ist die Kündigungsfrist durch das Obligationenrecht geregelt. Sie beträgt​

    • 1 Monate im ersten Dienstjahr (auf Ende eines Monats),

    • 2 Monate vom 2. bis zum 9. Dienstjahr (auf Ende eines Monats),

    • 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr (auf Ende eines Monats).

    • 7 Tage während der Probezeit (auf Ende irgendeines Tages),

 

  • Ein Kündigungsschutz besteht für die Zeit des Militärdienstes, des Zivildienstes oder des Zivilschutzes, bei Krankheit, Unfall und bei Schwangerschaft.

  • Verlangen Sie von Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Arbeitgeberin ein Arbeitszeugnis.

  • Beratung und Vermittlung durch die Mitarbeitenden der RAV.

  • Arbeitslosengeld: Entschädigung für den erlittenen Erwerbsausfall für eine Persone mit einer unselbständigen Tätigkeit. Wie lange jemand Arbeitslosengeld erhält, ist abhängig vom Alter der Person, der Unterhaltspflicht und den geleisteten Beitragszahlungen.

  • Selbständigerwerbende sind nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert.

 

Arbeitslosengeld: Anspruch, Voraussetzungen, Auszahlung, Höhe

 

Das umfassende FAQ von arbeit.swiss gibt Antwort auf Fragen wie:

  • Wie hoch ist mein Taggeld?

  • Wie lange muss ich gearbeitet haben, um versichert zu sein?

  • Nach wie vielen Tagen Wartezeit beginnt mein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung?

  • Wie steht es um meinen Anspruch nach einer beruflichen Auszeit zur Erziehung meiner Kinder?

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