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Das Strafrecht ermöglicht dem Staat weitreichende Eingriffe in die individuelle Freiheit des Einzelnen. Durchsuchungen und andere Zwangsmassnahmen sind schon bei einfacher Verdachtslage möglich.
Die Systematik des Strafprozesses enthält grundsätzlich die Anklageerhebung und damit eine Gerichtsverhandlung, ohne dass damit eine verbindliche Verurteilung verbunden sein muss.